Rechtsprechung
VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
1. . Die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Prüfung sind nur dann gewahrt, wenn der Prüfer sich stets dem Gebot der Sachlichkeit unterwirft. Der Prüfer muss die Prüfungsleistung mit innerer Distanz und frei von bewertungsbeeinflussenden Emotionen zur Kenntnis nehmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Der Prüfer muss die Prüfungsleistung mit innerer Distanz und frei von bewertungsbeeinflussenden Emotionen zur Kenntnis nehmen (Anschluss an BVerwG vom 20.9.1984 Az. 7 C 57/83).Insofern betrifft dieses Gebot nicht den äußeren Verfahrensablauf, sondern den inneren Bewertungsvorgang (BVerwG vom 20.9.1984 Az. 7 C 57/83 ).
Das Gebot der Sachlichkeit ist nicht bereits dann verletzt, wenn auf schlechte schriftliche Leistungen mit harten Bemerkungen reagiert wird, etwa eine abwegige Äußerung mit dem Begriff "Unsinn" oder inhaltsleere Ausführungen mit der Bezeichnung "Phrasen" zu kennzeichnen (vgl. BVerwG vom 20.9.1984 Az. 7 C 57/83 ).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
Juristische Staatsprüfung: Prüfungsmangel bei Verstoß gegen das Gebot der …
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Da einem Korrektor ein Urteil in dieser Allgemeinheit über die Person eines Prüflings nicht zusteht, ist bereits dieser Eindruck geeignet, Zweifel daran zu wecken, ob der Prüfer noch zu einer ausschließlich sachbezogenen Bewertung nicht der Person, sondern allein dessen Leistung in der Lage ist (VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 Az. 9 S 591/10 ).Eine erneute Bewertung durch dieselbe Erstprüferin kommt in der gegebenen Sachlage nicht in Betracht, da eine allein sachorientierte und emotional distanzierte Bewertung der Hausarbeit des Klägers nicht zu erwarten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 Az. 9 S 591/10 ).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Im Übrigen unterliegt die Benotung der erbrachten Leistung dem Bewertungsspielraum der Prüfer und ist damit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52 ff).Damit ist den auch verfassungsrechtlich vorgegebenen Anforderungen an das verwaltungsinterne Kontrollverfahren in verfahrensrechtlicher Hinsicht Genüge getan (vgl. hierzu BVerfG vom 17.4.1991 Az. 1 BvR 419/81 ).
- BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urt.vom 16.3.1994, DVBl 1994, 1356). - BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon …
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Prüfers zu zweifeln (vgl. BVerfG vom 15.9.1998 Az. 2 BvE 3/97 ). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10
Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an …
Auszug aus VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773
Unsachlich wird die Bewertung erst dann, wenn der Prüfer seiner Verärgerung über schwache Prüfungsleistungen freien Lauf lässt und dadurch die Gelassenheit und emotionale Distanz verliert, ohne die eine gerechte Beurteilung schwerlich gelingen kann (VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 Az. 9 S 624/10 ).
- VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644
Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ …
Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies grundsätzlich zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5/93 - juris;… BayVGH, U.v. 11.7.2003 - 22 B 02.3037 - juris Rn. 20; VG Regensburg, U.v. 25.1.2012 - RN 1 K 11.00773 - juris;… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 493). - VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14 644 Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies grundsätzlich zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.03.1994 - 6 C 5/93 - […]; BayVGH, U.v. 11.07.2003 - 22 B 02.3037 - [……] Rn. 20; VG Regensburg, U.v. 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773 - […];… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 493).